Der Inhalt – was muss drinstehen?
• Name und Vorname des Arbeitnehmers
• Dauer des Arbeitsverhältnisses (Eintritt, Austritt)
• Beschreibung der Position und Tätigkeiten
• Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (qualifiziertes Arbeitszeugnis)
• Datum der Ausstellung
• Originalunterschrift des Arbeitgebers
-> Geburtsdatum und Geburtsort können auf Wunsch des Arbeitnehmers hinzugefügt werden, um Verwechslungen bei Namen zu verhindern.
-> Alles Weitere, wie z.B. Beendigungsgrund, Schlussformel (Dank, Bedauern) usw. kann ins Arbeitszeugnis - muss aber nicht.
Die äußere Form – worauf muss man achten?
• Schriftliche Form, eine elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen
• Maschinenschriftlich bzw. am PC erstellt
• Geschäftspapier (Firmenbogen), sofern im Geschäftsverkehr vorhanden
• Falten ist erlaubt
• Keine Rechtschreibfehler
• Keine äußeren Mängel wie Flecken, Streichungen, Textverbesserungen oder Ähnliches
• Keine Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie
Grundsätzlich verfasst der Arbeitgeber das Zeugnis nach eigener Einschätzung. Er muss hierbei den Spannungsbogen zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollen berücksichtigen.
Als Arbeitnehmer hast du das Recht darauf, dass dein Zeugnis fehlerfrei ist. Du kannst deinen (ehemaligen) Arbeitgeber also bitten, das Arbeitszeugnis zu berichtigen, sofern Fehler darin vorkommen. So lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden
